Wie stelle ich einen Förderantrag?
Sie wollen einen Antrag für ein Stipendium oder eine Projektförderung einreichen?
Dann finden Sie in diesem Bereich wichtige Informationen rund um Ihren Antrag bei der Barthel Stiftung.
BITTE BEACHTEN SIE UNSERE ANTRAGSFRISTEN!
Stipendium: jeweils bis zum 05.01. und bis zum 01.06. eines Jahres
Bitte beachten Sie: Bewerbungen für ein Stipendium sind voraussichtlich ab Dezember 2023 wieder möglich!
Förderantrag Großprojekte ab 5000€: jeweils bis zum 15.01. (Votum Mai) und bis zum 15.08. eines Jahres (Votum November)
Förderantrag Kleinprojekte bis 5000€: ganzjährig
Bitte stellen Sie Ihren Antrag ausschließlich über das Online-Portal.
Nachdem Sie ein Benutzerkonto angelegt haben, können Sie zwischen zwei möglichen Antragsarten – Stipendium oder Förderantrag – wählen. Sie können Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeiten.
Bitte vergewissern Sie sich vor der Antragstellung, ob Ihr Anliegen mit unseren Fördergrundsätzen und -zielen übereinstimmt, und beachten Sie die zur Verfügung gestellten Checklisten und Antragsfristen
Antragsfristen
Stipendium:
jeweils der 05. Januar und 01. Juni eines Jahres
Förderanträge:
Förderanträge mit einer Antragssumme bis zu 5.000 € können ganzjährig eingereicht werden.
Größere Förderanträge über 5000 € werden zweimal im Jahr im Rahmen der Vorstandssitzung per Votum entschieden und unterliegen daher zwei Antragsfristen. Für eine Gewährleistung auf Prüfung von Großprojekten ( > 5000€ ) reichen Sie Ihre Unterlagen bitte bis zum 15. Januar oder 15. August eines Jahres ein. Nachträglich eingegangene Anträge werden erst in der folgenden Vergaberunde berücksichtigt.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Stiftungsmanagement zur Verfügung.